Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren, das
beim zuständigen Mahngericht eingeleitet wird. Die rechtliche Grundlage liefert die
Zivilprozessordnung.
Das gerichtliche Mahnverfahren dient ausschließlich dazu, offene Forderungen in einfacher und
standardisierter Form durchzusetzen. Eine Klageerhebung sowie ein Urteil sind für die Vollstreckung
der gerichtlichen Mahnung nicht erforderlich. Darüber hinaus prüft das Gericht nicht, ob die
Forderung zu Recht besteht. Da es keine Klageerhebung gibt, entfallen auch Beweiserhebung und
mündliche Verhandlung. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft überwiegend vollautomatisiert ab.
Somit benötigen Gläubiger in der Regel für einen Mahnbescheid keine anwaltliche Unterstützung.
Im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens erhält der Schuldner einen Mahnbescheid, der die offene
Forderung, die Mahngebühren sowie die Zahlungsfrist enthält.
Erst wenn der Schuldner einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht, kann es zu einer
Gerichtsverhandlung kommen. Dann können sich Unternehmen anwaltlich vertreten lassen.
Allerdings sollte in diesem Fall immer das Verhältnis von Kosten und Nutzen berücksichtigt werden.
Der Sinn des gerichtlichen Mahnverfahrens besteht darin, Kreditoren eine einfache und
kostensparende Möglichkeit zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber säumigen Debitoren zu
geben.
Gerichtliche Mahnverfahren haben zum Ziel, den Debitor zum Begleichen der offenen Forderungen
zu bringen. Um dieses Ziel in letzter Konsequenz zu erreichen, gibt es nach einem erfolglosen
Mahnbescheid noch den Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Bescheid kann ein Gläubiger eine
Zwangsvollstreckung bei einem Schuldner durchführen lassen, um sein Geld aus offenen Rechnungen
zu erhalten.
WICHTIG: Um ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten, muss der Schuldner seinen
Wohnsitz in Deutschland haben. Unternehmen, deren Kunden international sind, sollten sich bei
Mahnverfahren außerhalb Deutschlands am besten von einem Anwalt beraten lassen.